Wichtiger Hinweis auf jeweils geltende Fassung
Bitte beachten Sie: Dieses Merkblatt wird regelmäßig überarbeitet und ist jeweils nur in seiner zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Fassung gültig. Regelungen und Anforderungen vorangegangener oder nachfolgender Versionen haben keinerlei Gültigkeit für die jeweilige Antragstellung und können somit auch nicht zur Begründung oder Ablehnung von Ansprüchen geltend gemacht werden.
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens sowie die Versionsnummer einer Fassung sind jeweils in folgender Tabelle vermerkt:
Versionsnummer Datum des Inkrafttretens
2.0 03.02.2020
An dieser Stelle finden Sie jeweils nur die aktuelle Version des Merkblatts. Zur Vermeidung von Missverständnissen werden vorangegangene Versionen entfernt. Die Speicherung der für einen Antrag jeweils maßgeblichen Fassung des Merkblatts wird Antragstellern daher empfohlen.
Merkblatt zu den förderfähigen Kosten – Heizen mit Erneuerbaren Energien (Stand 03.02.2020) 3
Vorbemerkungen
Im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) effiziente Technologien, die auf Basis erneuerbarer Energien den Gebäudebereich mit Wärme oder Kälte versorgen.
Mit der Novellierung der Förderrichtlinien vom 30. Dezember 2019 wurde die Art der Förderung geändert. Zuschüsse werden nicht mehr als Festbetragsförderung, sondern als Anteilsfinanzierung auf Basis der förderfähigen Investitionskosten gewährt. Hierbei können die Bruttokosten inklusive der Mehrwertsteuer berücksichtigt werden. Für Zuwendungsempfänger, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, können nur die Nettokosten angesetzt werden.
Dieses Merkblatt definiert die förderfähigen Investitionskosten und soll dabei helfen, diese von den nicht förderfähigen Kosten zu unterscheiden.
Förderfähige Investitionskosten
Gemäß den aktuellen Förderrichtlinien vom 30. Dezember 2019 können die nachfolgend genannten Wärmeerzeuger gefördert werden:
Gas-Brennwertheizungen („Renewable Ready“) Gas-Hybridheizungen
Solarthermie-Anlagen
Biomasse-Anlagen
Wärmepumpen-Anlagen
Als förderfähige Investitionskosten gelten die Anschaffungskosten des geförderten Wärmeerzeugers, die
Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie die Kosten der erforderlichen Umfeldmaßnahmen.
Unter »Kosten erforderlicher Umfeldmaßnahmen« sind Nebenkosten für Arbeiten bzw. Investitionen zu verstehen, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung einer zuvor genannten förderfähigen Maßnahme notwendig sind und/oder deren Energieeffizienz erhöhen bzw. absichern.
Des Weiteren können auch Kosten für Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen berücksichtigt werden, die in direktem Zusammenhang mit der förderfähigen Anlage stehen.
Die anrechenbaren förderfähigen Investitionskosten sind bei Wohngebäuden auf 50.000 Euro (brutto) pro Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden auf 3,5 Mio. Euro (brutto) begrenzt.
Vorhabensbeginn
Die Beantragung einer Förderung für einen der oben genannten Wärmeerzeuger muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Beratungs- und Planungsleistungen dürfen vor der Antragstellung eines förderfähigen Wärmeerzeugers erbracht werden.
Zuwendungsfähig sind nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht beauftragt wurden. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung beauftragt, erbracht und als förderfähige Kosten angesetzt werden. Dazu gehören z.B. auch Planungsleistungen, die im Rahmen der Genehmigungsplanung für die Wärmequellenerschließung einer Wärmepumpenanlage erforderlich sind.
Merkblatt zu den förderfähigen Kosten – Heizen mit Erneuerbaren Energien (Stand 03.02.2020) 4
Folgende vorbereitende Maßnahmen dürfen vor dem oben definierten Vorhabensbeginn durchgeführt werden, ohne die Förderfähigkeit der Gesamtmaßnahme zu beeinträchtigen:
Erstellung eines Gasanschlusses
Erschließungen der Wärmequelle einer Wärmepumpenanlage (bei Erdsondenbohrungen
einschließlich Abschluss verschuldensunabhängige Versicherung)
Hinweis: Die Kosten für diese vorbereitenden Maßnahmen sind in diesem Fall nicht förderfähig.
Grenze der förderfähigen Kosten
»Neubau«
Im Neubau können Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der förderfähigen Heizung stehen, bis zum Anschluss an die Wärmeverteilung (Heizkreisverteilung) berücksichtigt werden. Alle darüber hinausgehenden Kosten wie z.B. der Einbau von Fußbodenheizungen oder Heizkörpern können nicht angerechnet werden.
»Gebäudebestand«
Gemäß den aktuellen Förderrichtlinien gelten als Gebäudebestand solche Gebäude, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als zwei Jahren eine Heizung installiert war.
Im Gebäudebestand sind ergänzend zu den zuvor genannten Kosten auch energetische Optimierungen der Wärmeverteilung (z.B. Wärmedämmung von Rohrleitungen) und Wärmeübergabe (z.B. Ersatz alter Standardheizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper), der Warmwasserbereitung sowie die für den neuen, förderfähigen Wärmeerzeuger erforderlichen Sanierungen/Umbauarbeiten von Heiz- /Technikräumen und Schornsteinen förderfähig.
Im Einzelnen sind die in nachfolgender, nicht abschließender Liste aufgeführten typischen Kostenpositionen förderfähig.
I. Anlagenkosten1. Wärmeerzeuger
a.
Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung)
Gas-Brennwertkessel und Gas-Hybridheizungen inklusive Gasanschluss (nur im
Gebäudebestand:
Gasleitung
Hausanschluss
Armaturen (z.B. Gasströmungswächter, Gaszähler, etc.)
Biomasseanlagen, sowie:
sekundäre Bauteile zur Brennwertnutzung
sekundäre Bauteile zur Partikelabscheidung (elektrostatische Abscheider, filternde
Abscheider wie z.B. Gewebefilter u. keramische Filter, Abscheider als Abgaswäscher)
Solarkollektoranlagen
Wärmepumpenanlagen
bei Gas-Wärmepumpen inklusive Gasanschluss (Gasleitung, Hausanschluss,
Armaturen) Montage und Installation
inklusive der dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien, z.B.Transport
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Baugerüst, Lastenkran,
Aufständerung, Unterkonstruktion
Fundament, Einhausung
zum Anschluss des Wärmerzeugers erforderliche Leitungen und Komponenten bis hin
zur Wärmeverteilung (Heizkreisverteiler)
Einstellung der Heizkurve
Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung des Anlagenbetreibers
Wärmequelle einer Wärmepumpenanlage
Erschließungs- und Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung sowie Installation und
Inbetriebnahme)
Erdsondenbohrungen (auch Probebohrungen)
Erdflächenkollektoren
Grabenkollektoren
Erdwärmekörbe
Energiepfähle
Brunnenbohrungen
Energiezäune, Massivabsorber
Luft-Sole-Wärmeübertrager
unterirdische Eis-, Erd- und Wasserspeicher
Solarthermie-Anlagen und der thermische Bestandteil von PVT-Anlagen (Photovoltaik-
Solarthermie- Hybridanlagen)
PVT-Anlagen (vollständig) sofern der erzeugte Strom zur überwiegenden Eigenversorgung
genutzt und keine Vergütung nach dem EEG in Anspruch genommen wird.
Abwasserwärmetauscher
Abluftnutzung inklusive erforderlicher Lüftungsleitungen und Lüftungszubehör (nur in
Verbindung mit der Installation förderfähiger Abluft-Wärmepumpen und Wärmepumpen-
Kompaktgeräte)
Erstellung und Anbindung an Wärmepumpenanlage
inklusive der erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien4. Brennstoffaustragung-, förderung- und -zufuhr (Biomasseanlagen)
Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung) Saugsysteme
Förderschneckensysteme
Federblattrührwerke
Schubbodenaustragungen
Montage und Installation
inklusive erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien
5. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), Gebäudeautomation, Energiemanagementsysteme
a. Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung)
Gefördert wird die Umsetzung elektronischer Systeme zur Betriebsoptimierung, Steigerung der Energieeffizienz und zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der geförderten heizungstechnischen Anlagen. Es können grundsätzlich sowohl Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) als auch Gebäudeautomationstechnik bis hin zu übergreifenden Gebäudeleittechnik
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Energiemanagementsystemen berücksichtigt werden, sofern diese auch der Betriebs- und Verbrauchsoptimierung eines förderfähigen Wärmeerzeugers dienen.
Sensoren, Aktoren, Datenlogger (z.B. auch Strom- und Wärmemengenerfassungen)
digitale/elektronische Heizkörperthermostate / Raumthermostate,
Display bzw. Nutzerinterfaces zur Anzeige von aktuellen, für den Energieverbrauch
digitale/elektronische Systeme zur Erfassung und Auswertung von Energieflüssen,
Energieverbräuchen und Energiekosten
digitale/elektronische Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw.
zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Smart
Home“)
Gebäudeautomationssysteme inklusive Feldtechnik, Gebäudeleittechnik,
Energiemanagementsysteme Montage und Installation
inklusive der erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien6. Wärmespeicher
Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung)
alle Arten von Warmwasser-Speichern (Heizwasser-, Trinkwarmwasser,- u. Kombispeicher,
Dämmung bestehender Wärmespeicher
Eisspeicher und sonstige Latentwärmespeicher, die den Phasen-Übergang eines Mediums
Wärmespeicherung in Beton, Zeolith oder sonstigen anderen Medien
Erdwärmespeicher
Tiefen-Aquifer-oder Hohlraum-Wärmespeicher
Montage und Installation
inklusive der erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien
II.1.
Nebenkosten (Umfeldmaßnahmen)
Heiz- bzw. Technikraum (nur im Gebäudebestand)
Sanierung oder Umgestaltung eines Heiz- bzw. Technikraums, sofern dies für den Betrieb des geförderten Wärmerzeugers erforderlich ist
inklusive der erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien (z.B. Wand- u. Deckendurchbrüche inklusive Dämmmaßnahmen, Maler-, Putz arbeiten)
Brennstoffaufbewahrung
Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung)
Flüssiggastanks (nur im Gebäudebestand)
Bunker und Lagerräume für Biomassepellets bzw. –hackschnitzel (nur im Gebäudebestand) Silos
Montage und Installation
inklusive der erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien (auch Wand- u.
Deckendurchbrüche inklusive Dämmmaßnahmen, Maler-, Putzarbeiten)
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Abgassysteme und Schornsteine (nur im Gebäudebestand)
a. Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung)
Neuerrichtung, Erneuerung und/oder Anpassung bestehender Abgassysteme und
Schornsteine in direktem Zusammenhang mit dem beantragten Wärmeerzeuger b. Montage und Installation
inklusive der erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien
Wärmeverteilung und Wärmeübergabe (nur im Gebäudebestand)
Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung)
Flächenheizungen (Decken-, Fußboden- und Wandheizungen) inklusive Dämmung und
Estrich, Bodenbelägen, Wandverkleidung, Putzarbeiten
Niedertemperatur-Heizkörper/Heizleisten in jeglicher Bauausführung (z.B. auch
Gebläsekonvektoren), die eine Reduzierung der Vorlauftemperatur ermöglichen
(Vorlauftemperatur ≤ 60 °C)
voreinstellbare Thermostatventile
Strangdifferenzdruckregler
hocheffiziente Umwälzpumpen
in Einrohrsystemen: Maßnahmen zur Volumenstromregelung
Umbau von Einrohr- in Zweirohrsysteme
Wärmedämmung von Rohrleitungen und sonstigen wärmeverlustbehafteten technischen
Komponenten
Lüftungsleitungen und Lüftungszubehör (nur in Verbindung mit der Installation förderfähiger
Abluft-Wärmepumpen und Wärmepumpen-Kompaktgeräte) Montage und Installation
inklusive der erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien wie z.B. die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
5. Warmwasserbereitung (nur im Gebäudebestand)
Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung) zur Effizienzsteigerung der bestehenden
Warmwasserbereitung
Umstellung von einer dezentralen Warmwasserbereitung auf eine zentrale,
heizungsintegrierte Warmwasserbereitung (inklusive notwendiger Sanitär-
arbeiten wie Austausch der Armaturen, Einsatz wassersparender Maßnahmen, Abwasser- Wärmerückgewinnung, etc.)
Einbau hocheffizienter Warmwasser-Wärmepumpen
Frischwasser- u. Wohnungsstationen
Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen
hocheffiziente Zirkulationspumpen
Montage und Installation
inklusive der erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien
6. Demontagearbeiten
Entsorgung eines alten Öl- oder Gastanks und Wiederherstellung der Außenanlagen bei erdbedeckten Tanks
Ausbau Altheizung einschließlich Entsorgung (inklusive Schadstoffe und Sonderabfälle)
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7. Kosten für Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen
Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen mit einem unmittelbaren Bezug zur förderfähigen Maßnahme (keine Fördermittelberatung, siehe nachfolgende Liste der nicht förderfähigen Kosten)
Nicht förderfähige Investitionskosten
Kosten für gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen dürfen grundsätzlich nicht als förderfähige Investitionskosten angesetzt werden.
Gleiches gilt für Maßnahmen, die keinen unmittelbaren Bezug zur förderfähigen Anlagentechnik haben oder deren Effizienz nicht erhöhen. Eigenleistungen können ebenfalls nicht als förderfähige Kosten berücksichtigt werden.
Die nachfolgende, nicht abschließende Liste, soll die nicht förderfähigen Kosten exemplarisch veranschaulichen:
Wärmeerzeuger (nicht förderfähige Kosten)
Öl-Kessel; Öl-Öfen
Kohle-Kessel, Kohle-Öfen
Gaskessel ohne Brennwerttechnik; Gasstrahler
Elektro-Direktheizungen, Elektro-Speicherheizungen, Elektro-Heizstrahler, Infrarot-
Heizungen, etc.
Gasstrahlungsheizungen
handbeschickte Biomasse-Einzelöfen (z.B. Scheitholzkamin-Öfen, Kachel-Öfen)
Luft/Luft-Wärmepumpen
Anschlüsse an ein Wärmenetz
mobile Mietheizungen
Lüftungs-, Klima- u. Kältetechnik (nicht förderfähige Kosten)
Klima/Lüftungsgeräte-, Anlagen, und Systeme jeglicher Art inklusive dazugehöriger Bauteile und Komponenten
Kältegeräte-, Anlagen, und Systeme jeglicher Art inklusive dazugehöriger Bauteile und Komponenten
Anlagen zur Stromerzeugung (nicht förderfähige Kosten)
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen
Photovoltaik-Anlagen
Windkraftanlagen
PVT-Anlagen (Photovoltaik-Solarthermie- Hybridanlagen), die nicht als Wärmequelle einer
geförderten Wärmepumpe genutzt werden.
Sanitäreinrichtungen (nicht förderfähige Kosten)
Sanitäreinrichtungen jeglicher Art, wie z.B. Waschbecken, Badewannen, Duschen, etc.
Computertechnik und dazugehörige Peripherie (nicht förderfähige Kosten)
Endgeräte und Unterhaltungstechnik, wie zum Beispiel:
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PCs, Notebooks, Tablets, Handys, Monitore, Fernseher, Drucker, Eingabegeräte und sonstige Peripheriegeräte
Beratungs- und Planungs- und Baubegleitungsleistungen (nicht förderfähige Kosten)
Beratungs- und Planungsleistungen, welche die Gebäudehülle und Gebäudestatik betreffen Fördermittelberatungen
übergreifende Bauleitung und Bauüberwachung
Sonstige Arbeiten und Leistungen (nicht förderfähige Kosten)
Eigenleistungen
Baustelleneinrichtung und Absperrungen, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem
geförderten Wärmeerzeuger stehen
Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle, die für die förderfähige Maßnahme nicht zwingend
erforderlich sind
behördliche Genehmigungen
Impressum
Herausgeber
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Leitungsstab Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Frankfurter Str. 29 - 35
65760 Eschborn
http://www.bafa.de/
Referat: 513
E-Mail: Erneuerbare-Heizungen@bafa.bund.de
Tel: +49(0)6196 908-1625 Fax: +49(0)6196 908-1800
Stand
03.02.2020